Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 8 ThürVVO - Curricularnormwerte nach § 48 Abs. 1 Satz 2

Bibliographie

Titel
Thüringer Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Thüringer Kapazitätsverordnung - ThürKapVO-)
Amtliche Abkürzung
ThürKapVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
221-4-3

(zu § 48 Abs. 1 Satz 2)

Curricularnormwerte für Studiengänge mit den Abschlüssen Diplom oder Staatsexamen (ohne Lehrämter)

1.Medizin (Die Aufteilung des Curricularnormwertes auf Lehreinheiten erfolgt durch die Hochschule im Einvernehmen mit dem für Hochschulwesen zuständigen Ministerium.)8,2
2.Pharmazie4,5
3.Zahnmedizin8,86