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§ 45 LHO - Liquide Mittel

Bibliographie

Titel
Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung - LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
63-1

Nicht sofort benötigte liquide Mittel sollen so angelegt werden, dass über sie bei Bedarf verfügt werden kann.