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§ 10 LWO - Mitwirkung der Verbandsgemeinden

Bibliographie

Titel
Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO)
Amtliche Abkürzung
LWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
111.15

Die Verbandsgemeinden erfüllen die Aufgaben ihrer Mitgliedsgemeinden nach dem Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und dieser Verordnung.