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§ 11 LEisenbG - Anwendung des Gesetzes über die Bahneinheiten

Bibliographie

Titel
Eisenbahngesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeseisenbahngesetz - LEisenbG)
Amtliche Abkürzung
LEisenbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
932-2

Die im Gesetz über die Bahneinheiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1902 (GS. S. 237), zuletzt geändert durch Artikel 27 der Verordnung vom 6. Dezember 1989 (GVOBl. Schl.-H. S. 171) enthaltenen Bestimmungen über die Bahneinheiten, die Einrichtung von Bahngrundbücher, die Zwangsvollstreckung über Grundstücke und Vermögen einer Eisenbahn und die Zwangsliquidation sind anzuwenden.