§ 6 MFG Hamburg - Aus- und Fortbildung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz Hamburg - MFG Hamburg)
- Amtliche Abkürzung
- MFG Hamburg
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 707-1
Zur Förderung der beruflichen Bildung von Unternehmern, Mitarbeitern und Auszubildenden in kleinen und mittleren Unternehmen können finanzielle Hilfen für die Durchführung überbetrieblicher Lehrgänge sowie für sonstige Maßnahmen gewährt werden, die der Aus- und Fortbildung dienen.