Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 43 LWO - Ausstattung des Wahlvorstandes

Bibliographie

Titel
Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO)
Amtliche Abkürzung
LWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
111.15

Die Gemeinde übergibt dem Wahlvorsteher eines jeden Wahlbezirkes vor Beginn der Wahlhandlung

  1. 1.

    das Wählerverzeichnis,

  2. 2.

    das besondere Wahlscheinverzeichnis (§ 24 Abs. 7),

  3. 3.

    Stimmzettel in genügender Zahl,

  4. 4.

    Vordrucke der Wahlniederschrift,

  5. 5.

    Vordrucke der Schnellmeldung,

  6. 6.

    Abdrucke des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der Landeswahlordnung, die die Anlagen zu letzterer Vorschrift nicht zu enthalten brauchen,

  7. 7.

    einen Abdruck der Wahlbekanntmachung,

  8. 8.

    Verschlussmaterial für die Wahlurne,

  9. 9.

    Verpackungs- und Siegelmaterial zum Verpacken der Stimmzettel und Wahlscheine.