§ 40 AEG - Evaluierung der zentralen Anlaufstelle für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität
Bibliographie
- Titel
- Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- Amtliche Abkürzung
- AEG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 930-9
Die Bundesregierung evaluiert die zentrale Anlaufstelle für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität nach § 10a im Jahr 2027.