Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 14 KWG LSA - Zentrale Wahlaufgaben

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Amtliche Abkürzung
KWG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.13

(1) Der nach dem Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt berufene Landeswahlleiter nimmt bei Kommunalwahlen zentrale Wahlaufgaben wahr. Ihm obliegen

  1. 1.
    die ihm durch dieses Gesetz und die Kommunalwahlordnung übertragenen Aufgaben,
  2. 2.
    Regelungen, die für den einheitlichen oder für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen von Bedeutung sind oder zu einer Erleichterung des Wahlablaufes beitragen.

(2) Der nach dem Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gebildete Landeswahlausschuss wirkt bei den Wahlen zu den Vertretungen nach Maßgabe dieses Gesetzes mit.