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§ 208 UmwG - Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung

Bibliographie

Titel
Umwandlungsgesetz (UmwG)
Amtliche Abkürzung
UmwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
4120-9-2

Auf den Anspruch auf Barabfindung ist § 30 entsprechend anzuwenden.