§ 68a SOG LSA - Kosten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
- Amtliche Abkürzung
- SOG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 205.2
Für Amtshandlungen nach dem Ersten und dem Zweiten Abschnitt des Vierten Teils dieses Gesetzes werden Kosten nach den §§ 74 bis 74b des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.