Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 8 VerfGHGO - Abschriften

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Redaktionelle Abkürzung
VerfGHGO,RP
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
1104-1-1

Der Vorsitzende kann dem Antragsteller oder Ankläger die Nachreichung der erforderlichen Abschriften der Anträge, Anklageschriften oder sonstigen Schriftsätze aufgeben.