Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 11 BbgKWahlV - Unterrichtung über die Abgrenzung der Wahlbezirke

Bibliographie

Titel
Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Amtliche Abkürzung
BbgKWahlV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
202-10

Die Abgrenzung der Wahlbezirke ist umgehend der Kreiswahlleitung mitzuteilen.