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Art. 61 GLKrWG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz - GLKrWG)
Amtliche Abkürzung
GLKrWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
2021-1/2-I

Dieses Gesetz tritt am 1. September 1994 in Kraft. (1)

(1) Amtl. Anm.:

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 10. August 1994 (GVBl S. 747). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungsgesetze ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.