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§ 105 SBG - Landespersonalausschuss

Bibliographie

Titel
Saarländisches Beamtengesetz (SBG)
Amtliche Abkürzung
SBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2030-1

Der Landespersonalausschuss ist eine unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Stelle. Er führt die ihm durch Gesetz oder durch die Saarländische Laufbahnverordnung übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung durch.