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§ 34 NachbarG - Anschluss an Fernheizungen

Bibliographie

Titel
Saarländisches Nachbarrechtsgesetz Gesetz Nr. 965
Redaktionelle Abkürzung
NachbarG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
403-2

Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für den Anschluss eines Grundstücks an eine Fernheizung, sofern derjenige, der sein Grundstück anschließen will, einem Anschlusszwang unterliegt.