§ 13 RiWahlG
Bibliographie
- Titel
- Richterwahlgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- RiWahlG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 301-2
Stimmt der zuständige Bundesminister zu, so hat er die Ernennung des Gewählten beim Bundespräsidenten zu beantragen.