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§ 100 LBG - Begriffsbestimmung

Bibliographie

Titel
Landesbeamtengesetz (LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2030-1

Polizeivollzugskräfte sind die Beamtinnen und Beamten der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei und des Gewerbeaußendienstes.