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§ 27 NSpG - Aufgaben

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Sparkassengesetz (NSpG)
Amtliche Abkürzung
NSpG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20320

Die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - ist das zentrale Kreditinstitut für die Sparkassen des Landes Niedersachsen. Bestehende abweichende staatsvertragliche Regelungen bleiben unberührt.