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Art. 41a Verf

Bibliographie

Titel
Verfassung des Freistaats Thüringen
Redaktionelle Abkürzung
Verf,TH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
100-1

Das Land und seine Gebietskörperschaften schützen und fördern den ehrenamtlichen Einsatz für die Gesellschaft.