§ 12 MFG - Information des Landtags
Bibliographie
- Titel
- Mittelstandsförderungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- MFG,RP
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 70-3
Die Landesregierung berichtet dem Landtag über ihre mittelstandspolitischen Schwerpunkte. Das für die Mittelstandsförderung zuständige Ministerium legt alle zwei Jahre einen statistischen Bericht auf der Basis der Daten des Statistischen Landesamtes über die Situation der mittelständischen Wirtschaft vor. Die Landesregierung kann zusätzliche Berichte vorlegen, um besondere Entwicklungen in der mittelständischen Wirtschaft zu berücksichtigen.