Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 18e FELEG - Besonderheiten für das Ausland

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)
Amtliche Abkürzung
FELEG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8252-4

Für Leistungsberechtigte nach diesem Gesetz steht eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit sowie die Erzielung von Einkommen im Ausland einer solchen im Geltungsbereich dieses Gesetzes gleich.