§ 16 MedienG LSA - Auswahlgrundsätze, Zuweisungsregeln
Bibliographie
- Titel
- Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA).
- Amtliche Abkürzung
- MedienG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2251.28
(1) Beantragen mehrere Antragsteller die Zulassung für eine von der Medienanstalt Sachsen-Anhalt ausgeschriebene terrestrische Übertragungskapazität, richtet sich die Vergabe nach folgenden Auswahlgrundsätzen:
- 1.
Stärkung der Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt,
- 2.
Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in Sachsen-Anhalt und Verbreitung von Sendungen nach § 10 Abs. 2 Satz 3 mit lokalem oder mit regionalem Bezug,
- 3.
Beantragung der Zulassung für die höchstmögliche Zulassungszeit und
- 4.
voraussichtliche Nachfrage der Rundfunkteilnehmer.