Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 99b LWG - Abfallentsorgung in Häfen

Bibliographie

Titel
Landeswassergesetz (LWG)
Amtliche Abkürzung
LWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
753-8

Das für Verkehr zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Verordnung im Einvernehmen mit dem für Abfall zuständigen Ministerium zur Durchführung von internationalen Rechtsvorschriften und von bindenden Beschlüssen der Europäischen Union die erforderlichen Vorschriften zu erlassen und hierbei insbesondere Regelungen zu treffen über

  1. 1.

    die Erhebung einer öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Abgabe,

  2. 2.

    den Gebührenrahmen,

  3. 3.

    die Benutzungspflicht einschließlich der Ausnahmen hiervon sowie

  4. 4.

    die Informations- und Meldepflichten.