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§ 30 UStG - Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Bibliographie

Titel
Umsatzsteuergesetz (UStG)
Amtliche Abkürzung
UStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-10-14

(1) Für nach dem 31. Dezember 2020 ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe wird das Gebiet Nordirlands wie übriges Gemeinschaftsgebiet behandelt.

(2) Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Präfix "XI" gilt als eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

(3) Eine durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland erteilte individuelle Identifikationsnummer gilt im Sinne dieses Gesetzes als von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte individuelle Identifikationsnummer.