Anlage BremDG - Gebührenverzeichnis
Bibliographie
- Titel
- Bremisches Disziplinargesetz (BremDG)
- Amtliche Abkürzung
- BremDG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 2041-a-1
(zu § 77 Satz 1)
Gliederung
| Abschnitt 1 | Klageverfahren erster Instanz |
|---|---|
| Abschnitt 2 | Zulassung und Durchführung der Berufung |
| Abschnitt 3 | Revision |
| Abschnitt 4 | Besondere Verfahren |
| Abschnitt 5 | Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör |
| Abschnitt 6 | Beschwerde |
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr Nummer 10 bis 17 |
|---|---|---|
| Vorbemerkung: Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug. | ||
| Abschnitt 1 Klageverfahren erster Instanz | ||
| Verfahren über eine Disziplinarklage mit dem Antrag auf | ||
| 10 | - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis | 360 EUR |
| 11 | - Aberkennung des Ruhegehalts | 360 EUR |
| 12 | - Zurückstufung | 240 EUR |
| Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist | ||
| 13 | - Kürzung der Dienstbezüge | 180 EUR |
| 14 | - Kürzung des Ruhegehalts | 180 EUR |
| 15 | - Geldbuße | 120 EUR |
| 16 | - Verweis | 60 EUR |
| 17 | Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung (§ 32 BremDG) | 60 EUR |
| 18 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch
| |
| Die Gebühren nach den Nummern 10 bis 17 ermäßigen sich auf | 0,5 | |
| Die Gebühren ermäßigen sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
| Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung | ||
| 20 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: | |
| Soweit der Antrag abgelehnt wird | 1,0 | |
| 21 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: | |
| Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird | 0,5 | |
| Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird. | ||
| 22 | Verfahren über die Berufung im Allgemeinen | 1,5 |
| 23 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist: | |
| Die Gebühr nach Nummer 22 ermäßigt sich auf | 0,5 | |
| Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | ||
| 24 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch
| |
| Die Gebühr nach Nummer 22 ermäßigt sich auf | 1,0 | |
| Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
| Abschnitt 3 Revision | ||
| 30 | Verfahren über die Revision im Allgemeinen | 2,0 |
| 31 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist: | |
| Die Gebühr nach Nummer 30 ermäßigt sich auf | 1,0 | |
| Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | ||
| 32 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch
| |
| Die Gebühr nach Nummer 30 ermäßigt sich auf | 1,5 | |
| Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr Nummer 40 und 41 |
|---|---|---|
| Abschnitt 4 Besondere Verfahren | ||
| 40 | Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen | 180 EUR |
| 41 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens einschließlich der Einstellung des Disziplinarverfahrens nach fruchtlosem Ablauf der Frist | 60 EUR |
| 42 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch
| |
| Die Gebühren nach den Nummern 40 und 41 ermäßigen sich auf | 0,5 | |
| Die Gebühren ermäßigen sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
| Abschnitt 5 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | ||
| 50 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: | |
| Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen | 50 EUR | |
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr Nummer 10 bis 17 und 40 |
|---|---|---|
| Abschnitt 6 Beschwerde | ||
| 60 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen | 1,5 |
| 61 | Verfahren über die Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache durch Beschluss nach § 58 BremDG | |
| 62 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 1,5 |
| 63 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch
| |
| Die Gebühren nach den Nummern 60 bis 62 ermäßigen sich auf | 0,75 | |
| Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
| 64 | Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden im disziplinargerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: | |
| Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen | 50 EUR | |