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§ 10 GerStrukG - Verwaltungsgerichte

Bibliographie

Titel
Gerichtsstrukturgesetz
Redaktionelle Abkürzung
GerStrukG,MV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
300-1

(1) Verwaltungsgerichte werden in Greifswald und Schwerin errichtet.

(2) Der Bezirk des Verwaltungsgerichts Schwerin umfasst das Gebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock sowie der kreisfreien Städte Schwerin und Rostock.

(3) Der Bezirk des Verwaltungsgerichts Greifswald umfasst das Gebiet der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen.