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§ 13 BKleingG - Abweichende Vereinbarungen

Bibliographie

Titel
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Amtliche Abkürzung
BKleingG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
235-12

Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften dieses Abschnitts abgewichen wird, sind nichtig.