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§ 8b Bln BodSchG - Kostenerhebungsfrist bei schädlichen Bodenveränderungen

Bibliographie

Titel
Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz - Bln BodSchG)
Amtliche Abkürzung
Bln BodSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2127-13

Für sonstige Ansprüche auf Kostenerstattung, die einer Behörde infolge der Anwendung der Bodenschutzgesetze des Bundes oder des Landes Berlin zustehen, findet § 8a Absatz 4 entsprechende Anwendung, soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt.