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§ 41 VwVGBbg - Übergangsvorschrift

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg)
Amtliche Abkürzung
VwVGBbg
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
201-2

Vollstreckungsverfahren, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits eingeleitet sind, werden nach den bislang für sie geltenden Bestimmungen durchgeführt.