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Anlage 8 StrlSchG - Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
Amtliche Abkürzung
StrlSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
751-24

(zu § 127 Absatz 1 Nummer 2)

  1. 1.

    Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken,

  2. 2.

    Arbeitsplätze in Radonheilbädern und Radonheilstollen,

  3. 3.

    Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.