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§ 6 ProdSG - Sprache der Informationen, Sicherheitsinformationen, Anweisungen und Warnhinweise

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) 
Amtliche Abkürzung
ProdSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8053-12

Bei Produkten nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2023/988 sind in deutscher Sprache abzufassen:

  1. 1.

    die Anweisungen und Sicherheitsinformationen nach Artikel 9 Absatz 7 Satz 1 der Verordnung (EU) 2023/988,

  2. 2.

    die Anweisungen und Sicherheitsinformationen nach Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/988,

  3. 3.

    die Warnhinweise und Sicherheitsinformationen nach Artikel 19 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/988,

  4. 4.

    die Informationen nach Artikel 21 Satz 2 der Verordnung (EU) 2023/988,

  5. 5.

    die Warnhinweise und Sicherheitsinformationen nach Artikel 22 Absatz 9 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/988.