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§ 21 LPlanG LSA - Regionale Planungsgemeinschaft

Bibliographie

Titel
Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA).
Amtliche Abkürzung
LPlanG LSA
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
230.11

(1) Die Regionalen Planungsgemeinschaften bilden sich aus den Planungsregionen nach § 6.

(2) Organe der Regionalen Planungsgemeinschaft sind die Regional Versammlung und der Verbandsgeschäftsführer, welcher die Bezeichnung Vorsitzender führt.