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§ 137 SchulG M-V - Verkündung von Rechtsverordnungen

Bibliographie

Titel
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V)
Amtliche Abkürzung
SchulG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
223-6

Rechtsverordnungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur aufgrund dieses Gesetzes werden im Mitteilungsblatt der obersten Schulbehörde verkündet.