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§ 1 HRiG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Hessisches Richtergesetz (HRiG)
Amtliche Abkürzung
HRiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
22-5

Dieses Gesetz gilt, soweit es nichts anderes bestimmt, nur für die Berufsrichter.