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§ 2 NKWO - Verbundene Wahlen

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO)
Amtliche Abkürzung
NKWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20330

Wahlen nach § 1, die gleichzeitig stattfinden, sind verbundene Wahlen.