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§ 8 FernUSG - Umgehungsverbot

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG) 
Amtliche Abkürzung
FernUSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2211-4

Die §§ 2 bis 7 finden auf Verträge, die darauf abzielen, die Zwecke eines Fernunterrichtsvertrags (§ 2) in einer anderen Rechtsform zu erreichen, entsprechende Anwendung.