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§ 29 SchulG M-V - Zusammenfassung beruflicher Schulen, Entwicklung Regionaler Beruflicher Bildungszentren

Bibliographie

Titel
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V)
Amtliche Abkürzung
SchulG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
223-6

Berufsschulen, Berufsfachschulen, Höhere Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Fachgymnasien sind in der Regel organisatorisch zu verbinden und zu beruflichen Schulen zusammenzufassen. Sie tragen die Bezeichnung "Berufliche Schule". Die beruflichen Schulen werden zu Regionalen Beruflichen Bildungszentren entwickelt, die für ein regional abgestimmtes Bildungsangebot sorgen. Regionale Berufliche Bildungszentren erfüllen ihre Aufgaben möglichst selbstständig.