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§ 31 UVwG - Umweltzustandsbericht

Bibliographie

Titel
Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) 
Amtliche Abkürzung
UVwG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2129-1

Das Land veröffentlicht regelmäßig im Abstand von nicht mehr als vier Jahren einen Bericht über den Zustand der Umwelt im Landesgebiet. Hierbei berücksichtigt es § 30 Absatz 1, 3 und 6. Der Bericht enthält Informationen über die Umweltqualität und vorhandene Umweltbelastungen.