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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 15.09.1986, Az.: 1 BvR 363/86

Ausbildungsförderung; Einkommen; Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz; Absetzung für Abnutzung; Nichtberüchsichtigung; Verletzungstatbestand

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
15.09.1986
Aktenzeichen
1 BvR 363/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12301
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • FamRZ 1987, 901

Amtlicher Leitsatz

Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 I GG wird durch § 21 I 3 BAföG - Nichtberücksichtigung der Absetzung für Abnutzung nach § 7b EStG in bestimmten Fällen - nicht verletzt.