Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.05.1981, Az.: 1 ABR 109/78
Auskunftspflicht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.05.1981
- Aktenzeichen
- 1 ABR 109/78
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1981, 10127
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Hamburg 31.05.1978 - 11 BV 2/78
- LAG Hamburg 06.10.1978 - 3 TaBV 7/78
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 35, 278 - 288
- AfP 1982, 51-54
- JR 1982, 88
- NJW 1982, 124-125 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß sich die Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach § 99 Abs. 1 BetrVG einschließlich seiner Pflicht zur Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen auch auf diejenigen Bewerber erstreckt, die er nicht berücksichtigen will.
2. Diese Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen sämtlicher Bewerber an den Betriebsrat gilt auch bei der Einstellung von Redakteuren eines Zeitschriftenverlages. Der Tendenzcharakter des Verlagsunternehmens steht dem nicht entgegen.