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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.05.1992, Az.: 14a/6 RKa 9/90

Krankenversicherung; Kassenarzt; Schadensersatzansprüche; Feststellung; Zuständigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.05.1992
Aktenzeichen
14a/6 RKa 9/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 11413
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1993, 1549 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist zuständig für die Feststellung von Schadensersatzansprüche einer Vertragskasse gegen den Vertragszahnarzt wegen mangelhafter prothetischer Versorgung.