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Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.02.1980, Az.: III ZR 185/78

Nachbargrundstück; Vorkehrungen; Schädigungen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
21.02.1980
Aktenzeichen
III ZR 185/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11925
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1980, 654-655 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1980, 2580-2581 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zu den Schädigungen des Nachbargrundstücks, gegen die der sein Grundstück erhöhende Eigentümer nach § 30 NachbG NW Vorkehrungen zu treffen und zu unterhalten hat, gehören nicht Schädigungen, die allein durch abfließendes Wasser - ohne Abschwemmen des Bodens - bewirkt werden.