Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.06.1973, Az.: III ZR 155/70
Kausalzusammenhang; Ursächlichkeit; Unfall; Unfallfolge; Kausalität; Tatrichterliche Würdigung; Schmerzensgeld
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 18.06.1973
- Aktenzeichen
- III ZR 155/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 11190
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- VersR 1973, 1028-1030 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Im Rahmen der Prüfung des Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und den behaupteten Unfallfolgen nach § 287 ZPO ist der Tatrichter nicht daran gehindert, in bezug auf die Klagebahauptung ungünstige Folgerungen für den Geschädigten zu ziehen, wenn dieser sich weigert, sich einem Sachverständigen zum Zwecke der Untersuchung zu stellen.
Hinweis:
So auch BGH v. 14. 11. 1958, VersR 1959, 231.