Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.06.1973, Az.: III ZR 155/70

Kausalzusammenhang; Ursächlichkeit; Unfall; Unfallfolge; Kausalität; Tatrichterliche Würdigung; Schmerzensgeld

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.06.1973
Aktenzeichen
III ZR 155/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 11190
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1973, 1028-1030 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Im Rahmen der Prüfung des Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und den behaupteten Unfallfolgen nach § 287 ZPO ist der Tatrichter nicht daran gehindert, in bezug auf die Klagebahauptung ungünstige Folgerungen für den Geschädigten zu ziehen, wenn dieser sich weigert, sich einem Sachverständigen zum Zwecke der Untersuchung zu stellen.

Hinweis:

So auch BGH v. 14. 11. 1958, VersR 1959, 231.