Fiskalische Hilfsgeschäfte
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Fiskalische Hilfsgeschäfte sind eine Unterform des fiskalischen Handelns.
Als fiskalische Hilfsgeschäfte wird die Bedarfsdeckung der öffentlichen Verwaltung bezeichnet.
Beispiele:
Einkauf von Fahrzeugen, Materialien jeglicher Art, Auftragsvergabe, Einstellung von Arbeitern und Angestellten (nicht Beamten!)
Sie dienen nur mittelbar der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Anwendbares Recht ist ausschließlich das Privatrecht.