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Fiskalische Hilfsgeschäfte

Normen

Gesetzlich nicht geregelt.

Information

Fiskalische Hilfsgeschäfte sind eine Unterform des fiskalischen Handelns.

Als fiskalische Hilfsgeschäfte wird die Bedarfsdeckung der öffentlichen Verwaltung bezeichnet.

Beispiele:

Einkauf von Fahrzeugen, Materialien jeglicher Art, Auftragsvergabe, Einstellung von Arbeitern und Angestellten (nicht Beamten!)

Sie dienen nur mittelbar der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Anwendbares Recht ist ausschließlich das Privatrecht.

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