Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.03.1963, Az.: 2 AZR 379/62
Beendigung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens; Außergerichtlicher Vergleich; Prozeßvollmacht; Prozeßbevollmächtigten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.03.1963
- Aktenzeichen
- 2 AZR 379/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10153
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt - 4 Sa 44/61
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 14, 147 - 153
- DB 1963, 1056 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1963, 711 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1963, 1469-1470 (Volltext mit amtl. LS) "Umfang der Prozessvollmacht"
Amtlicher Leitsatz
1. Auch der Streit über die Beendigung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens durch außergerichtlichen Vergleich ist in demselben Verfahren auszutragen.
2. Eine Prozeßvollmacht ermächtigt den Prozeßbevollmächtigten auch zum Abschluß eines außergerichtlichen Vergleichs, wenn nicht das Gegenteil in der Prozeßvollmacht eindeutig ausgesprochen oder dem Prozeßgegner eindeutig mitgeteilt worden war.