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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.03.1963, Az.: 2 AZR 379/62

Beendigung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens; Außergerichtlicher Vergleich; Prozeßvollmacht; Prozeßbevollmächtigten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.03.1963
Aktenzeichen
2 AZR 379/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10153
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt - 4 Sa 44/61

Fundstellen

  • BAGE 14, 147 - 153
  • DB 1963, 1056 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1963, 711 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1963, 1469-1470 (Volltext mit amtl. LS) "Umfang der Prozessvollmacht"

Amtlicher Leitsatz

1. Auch der Streit über die Beendigung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens durch außergerichtlichen Vergleich ist in demselben Verfahren auszutragen.

2. Eine Prozeßvollmacht ermächtigt den Prozeßbevollmächtigten auch zum Abschluß eines außergerichtlichen Vergleichs, wenn nicht das Gegenteil in der Prozeßvollmacht eindeutig ausgesprochen oder dem Prozeßgegner eindeutig mitgeteilt worden war.