Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.01.1974, Az.: II ZR 172/72
Mangelbehebung; Seeuntüchtigkeit; Reiseantritt; Gefahreneintritt; Rechtzeitigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 17.01.1974
- Aktenzeichen
- II ZR 172/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1974, 11216
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- MDR 1974, 473-474 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Es liegt keine anfängliche Seeuntüchtigkeit des Schiffes vor, wenn zu erwarten ist, daß ein bei Reiseantritt bestehender Mangel bei gehöriger Bedienung des Schiffes vor Gefahreintritt beseitigt werden wird. Sie ist hingegen gegeben, wenn die rechtzeitige Behebung des Mangels aus objektiven oder subjektiven Gründen unwahrscheinlich ist.