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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.01.1962, Az.: 1 ABR 14/60

Antragsberechtigung; Tariffähigkeit; Arbeitnehmerorganisationen; Arbeitgeberorganisationen; Arbeitskampf; Arbeitsbedingungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.01.1962
Aktenzeichen
1 ABR 14/60
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1962, 10105
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG München 10.08.1960 - 2 TaBV 52/60

Fundstellen

  • BAGE 12, 184 - 194
  • DB 1962, 242 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Antragsberechtigung nach ArbGG § 97 Abs. 1.

2. Der Senat hält daran fest, daß tariffähig nur solche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sind, die im äußersten Falle auch zum Arbeitskampf für die von ihnen für notwendig erachteten Arbeitsbedingungen bereit sind (Vergleiche BAG 06.07.1956 1 AZB 18/55 = BAGE 4, 351 [BAG 06.07.1956 - 1 AZB 18/55]).