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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 10.07.1989, Az.: 2 BvR 751/89

Erstinstanzlich; Eröffnungsbeschluß; Verfassungsbeschwerde; Zulässigkeit; Europäischer Gerichtshof

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
10.07.1989
Aktenzeichen
2 BvR 751/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 12176
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1989, 2464 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse im Strafverfahren ist grundsätzlich keine Verfassungsbeschwerde zulässig.

2. Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, wenn der Beschwerdeführer vergeblich versucht hat, eine entscheidungserhebliche Frage an den EuGH vorzulegen.