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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1968, Az.: 2 AZR 91/68

Amtliches Berufsbild; Dienste höherer Art; Erlernter Beruf; Berufsausbildung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
06.12.1968
Aktenzeichen
2 AZR 91/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10025
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 21.12.1967 - 6 Sa 466/67

Fundstellen

  • BB 1969, 361
  • DB 1969, 535-536 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat ein Angestellter einen Beruf erfolgreich erlernt, der seinem amtlichen Berufsbild nach zur Leistung von Diensten höherer Art befähigt, dann ist er, wenn er sich in seinem erlernten Beruf verdingt, zur Leistung der Dienste angestellt, zu denen er aufgrund seiner Berufsausbildung in der Lage ist, d.h. zur Leistung von Diensten höherer Art.