Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 06.12.1968, Az.: 2 AZR 91/68
Amtliches Berufsbild; Dienste höherer Art; Erlernter Beruf; Berufsausbildung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 06.12.1968
- Aktenzeichen
- 2 AZR 91/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1968, 10025
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 21.12.1967 - 6 Sa 466/67
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1969, 361
- DB 1969, 535-536 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat ein Angestellter einen Beruf erfolgreich erlernt, der seinem amtlichen Berufsbild nach zur Leistung von Diensten höherer Art befähigt, dann ist er, wenn er sich in seinem erlernten Beruf verdingt, zur Leistung der Dienste angestellt, zu denen er aufgrund seiner Berufsausbildung in der Lage ist, d.h. zur Leistung von Diensten höherer Art.