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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.09.1982, Az.: 2 AZR 253/80

Arbeitgeberstellung des Eigentümers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.09.1982
Aktenzeichen
2 AZR 253/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10056
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Frankfurt 03.04.1979 - 12/13 Ca 483/78
LAG Frankfurt 08.01.1980 - 5/9 Sa 796/79

Fundstellen

  • BAGE 40, 145 - 156
  • ZIP 1983, 486-490

Amtlicher Leitsatz

Arbeitgeber eines Hausmeisters ist derjenige, der die Dienstleistungen vom Arbeitnehmer kraft des Arbeitsvertrages fordern kann. Ist das nach der Vertragsgestaltung der Hauseigentümer, dann verliert dieser seine Arbeitgeberstellung nicht dadurch, daß er die Ausübung der Arbeitgeberfunktion teilweise einem Dritten (z. B. einer Hausverwaltungsgesellschaft) überträgt.